Tags: wahlrecht
Dieser Eintrag wurde am Freitag, 08. Mai 2009 um 18:58 erstellt und ist abgelegt unter Alle Fragen, Recht. Mit dem RSS 2.0 Feed kannst du den Antworten zu diesem Artikel folgen. Antworten können zurzeit nicht gesendet werden, aber du kannst einen Trackback von deiner eigenen Seite senden.
…ab 18 Jahren…
14
äh, NEIN?
18!
>>
In Deutschland ist das gesetzliche Mindestalter für die meisten Wahlen 18 Jahre, also die Volljährigkeit.
Nur in Hessen muss man 21 Jahre alt sein um bei der Wahl des Landtags abstimmen zu dürfen. Bei Kommunalwahlen kann man ab dem 16. Lebensjahr seine Stimme abgeben.
<<
Quelle: http://www.parteien-online.de/thema/wahlrecht/
wie ist es denn bei bundestags- und stadtwahlen?
öhm – die Bundestags Wahlen fallen bei mir unter “die meisten Wahlen”! die EU-Wahlen gestern gehörten da übrigens auch zu.
und: stadtwahlen=kommunalwahlen!
und Kommunal-Wahlen sind ab 16 Jahren
korrekt
Ich habe irgendwie in der Schule gelernt dass man das 18 Lebensjahr vollenden muss also 19 sein um zu wählen.
komunal wahl 16 und die offizele wahl 18