Tags: dj
Dieser Eintrag wurde am Montag, 14. Juli 2008 um 18:48 erstellt und ist abgelegt unter Alle Fragen, Beruf. Mit dem RSS 2.0 Feed kannst du den Antworten zu diesem Artikel folgen. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder einen Trackback von deiner eigenen Seite senden.
Man muß dafür beim Bürgeramt schon einige Flyer und Soweiter vorlegen, damit der DJ auch auf den Ausweis steht.
So war das nicht gemeint, trotzdem danke.
Ich meine ob ich jetzt auf meiner Homepage DJ XYZ schreiben könnte oder ob man sich da erst wo anmelden muss
Ich kennen eine Menge DJ’s die das einfach gemacht haben, das heißt nicht das vorschriftsmäig ist!
Aber ich denke, wenn der DJ Name auch noch nicht über Google gefunden wird, so wird er auch noch nicht gesichert sein! Man kann beim Deutschen Patent- und Markenamt in München für rund 300,00 € einen Namen innerhalb Deutschlands sichern. Das müsste man also im Zweifelsfall bei deinem Fall tun!
okay danke!
Also rechtlich geseehen ist es nur wichtig, dass du keinen Namen verwendest den es schon gibt, und der eingetragen ist. Nachdem “DJ” kein Beruf ist, für den man eine Ausbildung braucht (so wie ein Arzt etc.) kannst du dich DJ nennen solange du willst
Wenn ich mir die Qualität mancher DJs anschaue ist das scheinbar egal. Ein alter Freund ist auch als DJ eingestiegen und der hat sich wohl einfach so genannt…