Tags: Gerichtstermin
Dieser Eintrag wurde am Sonntag, 15. August 2010 um 23:52 erstellt und ist abgelegt unter Alle Fragen, Recht. Mit dem RSS 2.0 Feed kannst du den Antworten zu diesem Artikel folgen. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder einen Trackback von deiner eigenen Seite senden.
Ja das kann man. Aber auch nur wenn ein triftiger Grund vorliegt, welchen man anhand von “Beweisen” (Buchungsbestätigung oder Arzttermin etc.) belegen kann.
Es ist möglich aber… So sieht die Meinung vom Anwalt z.B. http://bit.ly/zqyrRq